im Rahmen der bereits bestehenden Antidopingverordnung möchte ich in meiner Funktion als Vorsitzende dieser Kommission nochmals auf die bestehenden Regelungen zum Thema THC-Konsum aufmerksam machen.
Das Konsumieren von THC ist auf den P4P Turnieren nicht erlaubt. Dazu zählen auch umliegende Örtlichkeiten wie bpsw. Lobbys, Eingangsbereiche oder Raucherzimmer.
Im Falle, dass SpielerInnen von der Turnierleitung oder Mitgliedern der ADK beim THC-Konsum gesehen werden, erfolgt eine Disqualifikation für den Spieltag. Bei mehrfachem Vergehen oder folgendem unsportlichem Verhalten kann die Strafe auch härter ausfallen, dies behält sich die Turnierleitung und Schiedskommission von Fall zu Fall vor.
Weiterhin bleibt die Regelung bestehen, dass bei den Urintests THC keine Rolle spielt, da dieses sowie die Abbauprodukte davon oft Tage- oder Wochenlang im Urin noch nachweisbar ist.