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vorhandenes Regelwerk zum Thema "Anschlagen" Teil 1

geschrieben von Peter Vogele 
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Peter Vogele
vorhandenes Regelwerk zum Thema "Anschlagen" Teil 1
01. January 2016 19:13
Registrierungsdatum: 18 Jahre zuvor
Beiträge: 221
Hi,
weil kein Spieltag vergeht, wo nicht um „das Anschlagen" diskutiert wird, wurde ich gebeten, das Thema hier im Forum zu formulieren und erneut aufzunehmen.
Dazu habe ich die aktuellste P4P-Regelformulierung in Augenschein genommen. Unter Punkt 16. findet sich der Betreff "Anschlagen". Eingangs heißt es dort: jedes Rütteln, Rutschen oder Anheben des Tisches ist verboten. Sprich, es geht um Beeinflussung des Tisches. Klar, wenn der Tisch angehoben oder verrutscht worden ist, kann mit Recht mit „übertriebener Härte“ argumentiert werden; vor allem wenn man bedenkt, wie schwer die Turniertische sind. Aber – das hat nur ein Schiedsrichter zu entscheiden. Das steht über allem. Ohne Schiedsrichter kann man sich das Einlassen auf solche Diskussionen sparen. Entscheidend ist jedoch, wenn ein Schiri auf „übertriebene Härte“ entscheidet, ist es egal, ob man den Ball hätte bekommen können oder nicht. Foul ist Foul.
Am Ende ein Resümee über diesen Punkt gezogen, flammt die Frage auf, was hat das mit „Anschlagen“ zu tun? Nichts!! Dieser Punkt 16 sollte umdefiniert werden in „16. Übertriebene Härte“. Daraus würde ein Schuh werden.
So, halten wir fest, in Punkt 16 „Anschlagen“ steht nichts Verwertbares zum Thema.

Also weitersuchen.
Gefunden habe ich unter dem Punkt „17. Reset“ eine Anmerkung zum „Anschlagen“. Das betrifft aber nur den gestoppten ruhenden Ball, wenn dieser durch das gegnerische Anschlagen bewegt wird, ruft der Schiri „Reset“! Hat für mich gar nichts mit dem gestoppten geklemmten Ball zu tun, sondern hauptsächlich mit dem gestoppten freiliegenden Ball, wie beispielsweise für Zieher oder Schieber; auch an der Fünf; oder z.B. auch, wenn der Ball ruht um mit über dem Ball schwebender Puppe einen Schuß vorzubereiten.
Halten wir fest: das gegnerische Anschlagen bei ruhenden Ball erwirkt ein Reset. Besser würde diese Aussage zu einem möglichen Unterpunkt zum Anschlagen passen.

Weiter gesucht. Der Regelsatz vom März 2015 beinhaltet auch einen Anhang "Klarstellung und Auslegung" vom 25.03.15.
Das Resümee dort zum Thema "Anschlagen" lautet, "nur mit Schiedsrichter ist Anschlagen überhaupt erst ein Thema. Und - dass es auf die "Härte des Schlages und die Schnelligkeit des Balles ankommt". Ist ein Schiri anwesend, ist Anschlagen bei „entsprechender Härte“ ein Foul, und dann ist es egal, ob der Ball hätte gefangen werden können oder nicht.

Man muss es einfach so sagen, die offizielle Darlegung und Auslegung ist a) dürftig - und b) unzulänglich bis unverständlich.
Die einzige vernünftige Aussage die ich in diesem Zusammenhang kenne ist, dass "die ballführende Stange die Bande anschlagen darf", gemeint ist vor dem eigentlichen Durchspiel, was dann als erlaubte Täuschung gilt. Heißt aber für mich auch im Umkehrschluss, ein Anschlagen mit einer nicht ballführenden Stange ist eine unerlaubte Täuschung.

Bislang haben wir also im bestehendem Regelwerk diese signifikanten Punkte gefunden:
- Über allem steht:
nur wenn ein Schiri anwesend ist, kann Anschlagen überhaupt ein Thema sein
- Übertriebene Härte
- Entsprechender Härte
- Ein vom Gegner nicht erlaubtes Anschlagen bei ruhendem Ball
- Erlaubtes Anschlagen der ballführenden Stange (meines Erachtens auch mit dem Umkehrschluss)
- Entscheidet ein Schiri auf Foul, ist es egal, ob der Ball hätte gefangen werden können

So, nun steht noch die freischwebende Aussage jener im Raum, die die Meinung vertreten „ich muss doch irgendwie an die Bande fahren“. Das ist eine neuzeitige Argumentation. Muss ich wirklich? Wie jeder weiß, praktisch gesehen reicht es vollkommen aus, ein bis zwei Millimeter vor der Bande abzustoppen; bei Ullrich- auch Leonhardtischen geht so definitiv kein Ball an der Bande durch. Ich bin sicher, diese Aussage ist reiner Unzulänglichkeiten jener Spieler geschuldet.
Leider steht dieses dumme Argument nun mit im Raum, was im erheblichen Maße spielstörend ist. Auch deshalb, weil es nicht greifbar zu machen ist. Aber man kann es eingrenzen. Weiteres im Teil 2.
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